Parallelpolitik

Parallelpolitik
Parallelpolitik,
 
finanzpolitische Handlungsweise, bei der als Reaktion auf eine konjunkturbedingte Veränderung der öffentlichen Einnahmen oder Ausgaben zur Einhaltung des jährlichen Budgetausgleichs eine gleichgerichtete und gleich große (parallele) Veränderung auf der anderen Seite des Budgets herbeigeführt wird.

Universal-Lexikon. 2012.

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